Hunte Makler Ratgeber
Kosten beim Hausverkauf: Makler, Unterlagen und Verkaufserlös
Vom Verkaufspreis gehen je nach Vorhaben noch die Kreditablösung und weitere Kosten ab. Diese Übersicht trennt Maklervergütung, Unterlagen, Finanzierung und andere Ausgaben, damit Sie Ihren möglichen Verkaufserlös mit den eigenen Zahlen planen können.
Von Huntemakler · Überarbeitet am 20. September 2026 · Für Eigentümer in Oldenburg bis Bremen
Die kurze Antwort
Planen Sie Ihren Hausverkauf mit einzelnen Kostenpositionen. Vereinbarte Maklervergütung, Unterlagen, Finanzierung und weitere Ausgaben sind getrennt zu erfassen. Der erwartete Verkaufspreis ist erst der Ausgangspunkt; der verbleibende Betrag hängt von Ihrer tatsächlichen Ablösung und den vollständigen Kosten ab.
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Auf dieser Seite
01 / AUFTRAG PRÜFEN
Leistungsumfang und Maklervergütung vereinbaren
Vor der Unterschrift klären
Halten Sie fest, welche Aufgaben der Auftrag umfasst: Preisvorbereitung, Unterlagenkoordination, Fotos, Exposé, Interessentenbetreuung, Besichtigungen und Begleitung der Abwicklung. Fragen Sie bei Fremdleistungen nach, wer sie beauftragt und bezahlt. Ein niedrigerer Prozentsatz sagt allein nicht, ob zwei Angebote denselben Umfang haben.
Zahlung nicht nur als Prozent betrachten
Lassen Sie sich die Vergütung als Rechenweg erläutern: Bemessungsgrundlage, vereinbarter Satz beziehungsweise Betrag, enthaltene Umsatzsteuer, Voraussetzungen und Fälligkeit. Klären Sie auch gesonderte Auslagen. Der Satz oder Betrag wird für Ihren konkreten Auftrag vereinbart.
So rechnen Sie einen vereinbarten Anteil: Angenommen, der Kaufpreis beträgt 400.000 € und für die betrachtete Partei sind 3,00 % brutto vereinbart. Dann lautet der Rechenweg: 400.000 € × 0,03 = 12.000 € einschließlich Umsatzsteuer. Der Satz ist ausschließlich eine frei gewählte Rechenannahme, weder eine übliche Gebühr noch ein Preisangebot von Huntemakler. Ob und in welcher Höhe eine andere Partei zahlt, folgt daraus nicht.
Verwenden Sie in Ihrer Planung nur Ihren tatsächlich vereinbarten Anteil und ziehen Sie ihn nicht zweimal ab. Den Betrag können Sie zusammen mit weiteren eigenen Kosten in den Verkaufserlös-Rechner übernehmen.
Die Regeln richtig zuordnen
Bei Wohnung oder Einfamilienhaus verlangt § 656a BGB Textform. Wenn der Käufer Verbraucher ist, sind auch §§ 656c und 656d zu beachten. Bei einem Maklerauftrag beider Parteien sieht § 656c Verpflichtungen in gleicher Höhe vor. Für die Abwälzung von Kosten bei einseitiger Beauftragung regelt § 656d eigene Voraussetzungen. Das ist keine pauschale Aussage für jede Immobilienart. Textform · Anwendungsbereich · beide Parteien · einseitiger Auftrag.
02 / RECHENBEISPIEL
Fiktive Erlösrechnung mit 400.000 Euro Kaufpreis
Ein Szenario, keine Preisprognose
Angenommener Kaufpreis: 400.000 €. Angenommener Ablösebetrag: 150.000 €. Selbst eingeplante weitere Kosten: 20.000 €. Die Rechnung lautet 400.000 − 150.000 − 20.000 = 230.000 €. Alle Beträge sind fiktiv; die 20.000 € sind weder ein Gebührenangebot noch ein typischer Pauschalwert.
Was sich bei einem anderen Kaufpreis ändert
Mit denselben festen Annahmen für Ablösung und weitere Kosten ergeben 380.000 € Kaufpreis noch 210.000 €, bei 420.000 € wären es 250.000 €. In einem echten Fall können einzelne Kosten preisabhängig sein. Dann müssen auch diese Eingaben angepasst werden. Ein Vergleich ist nur nachvollziehbar, wenn sichtbar bleibt, welche Annahme verändert wurde.
Nicht zweimal abziehen
Enthält die Bankauskunft bereits eine bestimmte Ablöseposition, wird sie nicht zusätzlich bei „weiteren Kosten“ angesetzt. Ebenso darf die gesamte Maklervergütung nicht einmal als Einzelposition und nochmals in einer pauschalen Kostensumme auftauchen. Ungeklärte Steuern sind nicht automatisch null. Notieren Sie sie als offen, bis eine fachliche Auskunft vorliegt.
03 / KOSTENLISTE
Eine Kostenliste mit dem jeweiligen Informationsstand
Bekannte Beträge
Hier stehen schriftlich bestätigte oder vertraglich vereinbarte Beträge mit ihrem Bezug: Angebot, Vertrag oder Bankauskunft samt Datum. Auch eine konkrete Auskunft kann zeitlich oder sachlich begrenzt sein. Prüfen Sie deshalb, für welchen Zahlungstermin beziehungsweise Leistungsumfang sie gilt.
Eigene Schätzungen
Vorläufige Beträge für Dokumente, Räumung oder vereinbarte Vorbereitung werden als Schätzung markiert. Sobald ein Angebot vorliegt, ersetzen Sie die Annahme und halten fest, was darin enthalten ist. Eine Schätzung erleichtert das Planen, soll aber nicht wie eine verbindliche Rechnung erscheinen.
Offene Fragen
Legen Sie eine eigene Liste für offene Ablöse-, Steuer- und Vertragsfragen an. Benennen Sie jeweils die zuständige Stelle und den nächsten Schritt. Der Verkaufserlös-Rechner verarbeitet Ihre Eingaben; er kann keine noch unbekannte Kostenposition ermitteln. Für die Preisgrundlage ist die Immobilienbewertung der passende Einstieg.
GRUNDLAGEN
Maklervergütung wird vor der Beauftragung geklärt.
Welche Vergütung für einen Maklerauftrag anfällt, hängt von der konkreten Vereinbarung und den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben ab. Leistungen, Höhe und Bedingungen werden vor der Beauftragung besprochen.
Lassen Sie sich erklären, welche Leistung beauftragt wird, wer Vertragspartner ist und unter welchen Voraussetzungen ein Vergütungsanspruch entsteht. Eine Aussage „der Käufer zahlt alles“ sollte ebenso wenig ungeprüft übernommen werden wie eine angeblich bundesweit einheitliche Provision.
GRUNDLAGEN
Objektart und Käuferstatus können rechtlich relevant sein.
Für den Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses enthalten die §§ 656a bis 656d BGB besondere Regelungen zu Maklerverträgen beziehungsweise Maklerkosten. Die Regeln der §§ 656c und 656d gelten nach § 656b nur, wenn der Käufer Verbraucher ist. Diese Einordnung sollte nicht pauschal auf jeden gewerblichen oder sonstigen Immobilienverkauf übertragen werden.
Welche konkrete Verteilung in Ihrem Fall zulässig und vereinbart ist, wird anhand der Vertragsgestaltung geklärt. Die Darstellung hier ist eine Orientierung, keine Prüfung eines individuellen Vertrags.
GRUNDLAGEN
Unterlagen und Vorbereitung als eigene Positionen.
Je nach Ausgangslage können Kosten für die Beschaffung von Dokumenten, einen benötigten Energieausweis oder andere fachliche Leistungen entstehen. Fragen Sie vorher, welche Unterlagen vorhanden sind und welche tatsächlich neu benötigt werden.
Dass ein Dokument für einen Verkauf hilfreich ist, bedeutet nicht automatisch, dass es bereits im vereinbarten Maklerumfang enthalten ist. Halten Sie Leistungen und Zuständigkeiten klar auseinander. So vermeiden Sie, dass dieselbe Aufgabe mehrfach beauftragt oder eine notwendige Aufgabe übersehen wird.
GRUNDLAGEN
Finanzierung, Steuern und sonstige Vereinbarungen.
Wenn eine Finanzierung besteht, sollten Sie frühzeitig mit dem Kreditgeber klären, wie die Ablösung organisiert wird und ob damit Kosten verbunden sind. Ein geplanter Verkauf allein beantwortet diese Frage nicht. Auch eingetragene Sicherheiten und deren Behandlung gehören in die professionelle Abwicklung.
Mögliche steuerliche Folgen hängen von Ihrer individuellen Situation ab. Lassen Sie sie vor verbindlichen Entscheidungen prüfen. Eine pauschale Aussage wie „nach dem Verkauf fällt nie Steuer an“ wäre ebenso unzuverlässig wie eine automatisch unterstellte Steuerpflicht.
Notar- und Grundbuchkosten sowie andere Positionen sollten im Zusammenhang mit dem konkreten Vorgang und den vertraglichen Regelungen betrachtet werden. Allgemeine Prozentannahmen ersetzen keine konkrete Auskunft.
GRUNDLAGEN
Eine einfache Liste für Ihr Erstgespräch.
- Welche Leistungen soll Huntemakler übernehmen?
- Wie werden Vergütung und Voraussetzungen vereinbart?
- Welche Unterlagen fehlen und wer beschafft sie?
- Gibt es eine laufende Finanzierung oder weitere Beteiligte?
- Welche fachlichen Prüfungen sind vor der Entscheidung sinnvoll?
- Welche Kosten sind bereits bekannt und welche müssen noch angefragt werden?
Die Liste schafft Transparenz, bevor Sie Angebote vergleichen. Entscheidend ist nicht nur eine einzelne Prozentangabe, sondern der zusammenhängende Auftrag. Kosten und Leistungsumfang besprechen.
Häufige Fragen
Fragen zu Maklervergütung und Verkaufskosten
Die Antworten betreffen Maklervergütung, Vertragsumfang und Kostenpositionen in Ihrer Erlösplanung.
Auf dieser Website wird kein pauschaler Satz zugesagt. Die konkrete Vergütung wird vor einer Beauftragung passend zum Auftrag und den gesetzlichen Vorgaben vereinbart.
Das ist möglich und hängt vom konkreten Vertrag und der Situation ab. Klären Sie die Ablösung frühzeitig mit dem Kreditgeber.
Erst wenn tatsächlich erzielter Kaufpreis und relevante Kosten feststehen, lässt sich der wirtschaftliche Ausgang sinnvoll einordnen.
Nein. Zum ersten Gespräch reicht ein Überblick über das Vorhaben. Vergütung und Leistungsumfang werden vor einer Beauftragung geklärt; Bank- oder Steuerfragen müssen gegebenenfalls gesondert beantwortet werden.
Verwenden Sie für die Rechnung eine aktuelle Ablöseauskunft Ihres Kreditgebers. Ein Grundbucheintrag ersetzt diese Auskunft nicht.
Nein. Er zieht die von Ihnen eingegebenen Beträge voneinander ab. Kosten oder Steuern, die Sie nicht berücksichtigen, sind im Ergebnis nicht enthalten.
Ja. Das Ergebnis des Verkaufserlös-Rechners ist ohne Anmeldung sichtbar. Eine Kontaktanfrage ist ein separater Schritt.
Quellen & Einordnung
Stand: September 2026. Allgemeine Orientierung; bei rechtlichen, steuerlichen oder baulichen Einzelfragen beziehen Sie die jeweils zuständigen Fachleute ein.
Weiterführende Informationen
Verkaufskosten und Erlösplanung vertiefen
WISSEN HILFT. IHR OBJEKT ENTSCHEIDET.
Leistungen und Kosten für Ihren Verkauf besprechen
Nennen Sie Ihren Verkaufsplan und die Kostenfragen, die noch offen sind. Leistungen und Vergütung für eine Beauftragung werden gesondert vereinbart.