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Immobilienbewertung
in Oldenburg und Bremen

Persönliche Marktpreiseinschätzung für Ihren Verkauf

Sie überlegen, Ihre Immobilie in Oldenburg, Bremen oder der Region dazwischen zu verkaufen? Wir besprechen mit Ihnen einen möglichen Marktpreis. Die persönliche Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Für den Einstieg reichen Objektart und Ort.

Was möchten Sie mit der Bewertung entscheiden?

Soll ein Angebotspreis für einen Verkauf vorbereitet werden, geht es um die Aufteilung von Vermögen oder benötigt eine Bank bestimmte Unterlagen? Der Zweck bestimmt, welche Art von Bewertung sinnvoll ist. Eine persönliche Markteinschätzung für die Vermarktung und ein förmliches Verkehrswertgutachten erfüllen nicht automatisch dieselbe Aufgabe.

Bei Huntemakler beginnen wir mit Ihrem Anlass. Für Verkaufspläne in Oldenburg und der Region bis Bremen besprechen wir das Objekt, die vorhandenen Informationen und den erforderlichen Umfang. Benötigen Sie ein Gutachten für Gericht, Finanzamt oder eine andere konkrete Stelle, sollte vorab geklärt werden, welche Anforderungen diese Stelle stellt.

Was Sie im Bewertungsgespräch erfahren

Sie brauchen eine Grundlage für Ihre Entscheidung: weiter vorbereiten, verkaufen oder den Plan überdenken. Im vereinbarten Umfang arbeiten wir mit Ihnen heraus, wie sich Ihre Immobilie am Markt einordnen lässt. Das Gespräch soll nicht bei einer Zahl enden.

Die Datengrundlage der Einschätzung

Welche Merkmale beeinflussen die Einordnung? Welche Unterlagen stützen die Angaben? Wir unterscheiden gesicherte Informationen, Annahmen und noch zu prüfende Punkte. Ein dokumentierter Umbau zählt anders als eine bloße Vermutung über zusätzliche Wohnfläche.

Vom Ergebnis zur Verkaufsentscheidung

Welche Unterlagen sollten ergänzt werden? Welche Preispositionierung ist für den Verkaufsstart plausibel? Wir besprechen die Konsequenzen für Ihre Vermarktung. Ob Sie anschließend einen Verkauf beauftragen, entscheiden Sie getrennt davon.

Für einen möglichen Verkauf: Ihre persönliche Marktpreiseinschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Benötigen Sie ein Gutachten für Gericht, Finanzamt oder Bank, klären Sie zunächst mit der anfordernden Stelle, welcher Nachweis und welche Qualifikation benötigt werden. Ein solches Gutachten ist nicht Teil unseres hier beschriebenen Angebots.

01 / ARBEITSBEISPIEL

Ein Beispiel mit unterschiedlichen Flächenangaben

Fiktiver Ausgangspunkt

Zu einem Haus liegen eine alte Anzeige mit 128 m² und eine ältere Flächenberechnung mit 118 m² vor. Die Eigentümer berichten außerdem von einem später ausgebauten Raum. Dieses Beispiel beschreibt keine Kundenimmobilie und enthält keine Marktwertberechnung.

Die Differenz nicht einfach einpreisen

Weder übernehmen wir automatisch die größere Zahl noch erklären wir die ältere Berechnung ungeprüft zum aktuellen Stand. Zuerst werden Räume, Berechnungsumfang, Datum und dokumentierte Veränderungen zugeordnet. Die Differenz von 10 m² ist ein Klärungspunkt – kein belegter Flächenzuwachs.

Was im Ergebnisgespräch feststeht

Für die Preiseinordnung wird kenntlich gemacht, welche Flächenbasis verwendet wurde und welche Angabe noch geprüft werden muss. Falls ein Nachweis fehlt, vereinbaren wir den nächsten Schritt. Eine später bestätigte Änderung kann Anlass sein, die Einordnung erneut anzusehen. Die Unterlagen-Checkliste hilft beim Sortieren der Belege.

DAS ERGEBNIS LESEN

Vier Fragen zur Preisgrundlage

Worauf bezieht sie sich? Objekt, Nutzungsstand und Zeitpunkt müssen zur Fragestellung passen. Der gesetzliche Verkehrswertbegriff knüpft an einen bestimmten Zeitpunkt und die tatsächlichen sowie rechtlichen Eigenschaften an; siehe § 194 BauGB.

Welche Grundlage wurde verwendet? Lassen Sie sich erläutern, welche Objektunterlagen und Vergleichsinformationen eingeflossen sind. Ein fremder Angebotspreis und ein nachgewiesener Verkaufspreis sind unterschiedliche Daten.

Was bleibt offen? Eine ungeprüfte Fläche, ein unklarer Nutzungsstand oder fehlende WEG-Unterlagen gehören ausdrücklich zu den Annahmen. Fragen Sie, was sich an der Einschätzung ändern könnte, wenn diese Punkte geklärt werden.

Wofür kann ich das Ergebnis verwenden? Preisvorbereitung für die Vermarktung und ein geforderter Nachweis für eine Bank oder Behörde sind unterschiedliche Aufgaben. Die benötigte Form und deren Anforderungen klären wir vor der Beauftragung.

Diese Faktoren machen den Unterschied.

  • Mikrolage: Die konkrete Umgebung, Erreichbarkeit, Grundstückssituation und mögliche Beeinträchtigungen.
  • Gebäude: Baujahr, Grundriss, Flächen, Ausstattung und dokumentierter Zustand.
  • Energie und Modernisierung: Heizsystem, Hülle, bekannte Maßnahmen und absehbarer Investitionsbedarf.
  • Rechte und Nutzung: Vermietung, bestehende Rechte, tatsächliche und genehmigte Nutzung.
  • Marktdaten: Geeignete Vergleichsinformationen und deren Aktualität.
  • Objektart: Eine Eigentumswohnung braucht andere Zusatzinformationen als ein Einfamilienhaus oder ein Mehrfamilienhaus.

Eine Adresse und die Quadratmeterzahl können diese Unterschiede nicht vollständig abbilden. Je besser Ihre Unterlagen, desto nachvollziehbarer kann die Einordnung werden. Unbekanntes sollte ausdrücklich als offen behandelt werden.

HUNTEMAKLER · WERT EINORDNEN

Vergleichswert, Ertragswert, Sachwert – verständlich eingeordnet.

Die Immobilienwertermittlungsverordnung nennt drei grundlegende Verfahren. Welches Verfahren geeignet ist, hängt unter anderem vom Objekt und von der verfügbaren Datengrundlage ab. Die Wahl muss begründet werden. Grundlage: § 6 ImmoWertV.

Vergleichswert: Der Blick richtet sich auf geeignete Vergleichsfälle. Entscheidend ist, wie ähnlich die Objekte wirklich sind und welche Unterschiede berücksichtigt werden müssen.

Ertragswert: Hier steht die wirtschaftliche Nutzung im Mittelpunkt. Bei einem vermieteten Objekt sind unter anderem Erträge, Kosten und objektspezifische Eigenschaften relevant.

Sachwert: Grundstück und bauliche Anlagen werden in einem strukturierten Verfahren betrachtet. Auch hier muss der Bezug zum Markt hergestellt werden.

Diese Kurzbeschreibungen sind eine Orientierung. Sie ersetzen weder die Verfahrenswahl für einen Einzelfall noch eine vollständige Berechnung.

Bodenrichtwert ist nicht gleich Hauspreis.

Der Bodenrichtwert hilft bei der Einordnung des Bodens. Ein bebautes Grundstück besteht aber aus mehr als seiner Grundstücksfläche: Das vorhandene Haus, seine Nutzung und sein Zustand sind damit noch nicht bewertet. Auch das konkrete Grundstück kann von den Merkmalen der Richtwertzone abweichen.

Für Oldenburg und die niedersächsischen Nachbarorte können Sie das amtliche Bodenrichtwertportal Niedersachsen nutzen. Der Gutachterausschuss Bremen stellt seine Daten ebenfalls über Immobilienmarkt.NI bereit. Entscheidend sind die richtige Richtwertzone und die örtlichen Grundstücksmerkmale. Achten Sie bei jeder Auskunft auf den Stichtag, die Beschreibung und die passenden Grundstücksmerkmale.

Bewertungsfragen bei Haus, Wohnung und Mehrfamilienhaus

Haus und Grundstück

Wie passen Grundstück, Gebäude und Nutzung zusammen? Hilfreich sind Grundrisse, Flächennachweise, Informationen zu Dach und Heizung sowie eine Liste der Modernisierungen mit Jahr und Umfang. Auch noch anstehende Arbeiten sollen erkennbar sein.

Eigentumswohnung und Gemeinschaft

Wie ist die Einheit ausgestattet, und was passiert im gemeinsamen Gebäude? Neben den Wohnungsdaten helfen Teilungserklärung, Hausgeldabrechnung, Wirtschaftsplan, Rücklagenstand und aktuelle Beschlüsse bei der Einordnung.

Beim Mehrfamilienhaus: Zur Gebäudesituation kommen Mietübersicht, Leerstand, vereinbarte Nutzungen und dokumentierte Investitionen hinzu. Mieteinnahmen allein erzählen nicht die ganze Geschichte. Offene Arbeiten und nicht umlagefähige Kosten gehören ebenfalls in die Betrachtung. Mehr zum Verkauf von Mehrfamilienhäusern.

Fehlt noch etwas? Eine Anfrage ist trotzdem möglich. Markieren Sie ungefähre Angaben als Schätzung. Im ersten Austausch klären wir, welche Informationen für Ihren Zweck tatsächlich ergänzt werden müssen.

So bereiten Sie das Gespräch vor.

Für den ersten Kontakt reichen Objektart, Ort, ungefähre Größen und Ihr Anlass. Hilfreich sind anschließend Grundrisse, Flächenangaben, Baujahr, Energieausweis und eine Übersicht wesentlicher Modernisierungen. Bei Eigentumswohnungen kommen Unterlagen zur Gemeinschaft, bei vermieteten Objekten Mietdaten hinzu.

Markieren Sie Angaben, bei denen Sie unsicher sind. Eine ältere Flächenzahl aus einem Inserat sollte nicht ungeprüft als belastbare Berechnung übernommen werden. Ebenso sollte ein ausgebauter Dach- oder Kellerraum nicht automatisch wie genehmigter Wohnraum behandelt werden.

Hier finden Sie die Unterlagen nach Objektart sortiert.

Vom Wert zum Angebotspreis.

Wertvorstellung, Angebotspreis und späterer Kaufpreis sind unterschiedliche Größen. Für eine Vermarktung werden die Objekteigenschaften, die Markteinordnung und Ihre Ziele zusammengeführt. Ein Preis muss Interessenten plausibel erklärt werden können.

Nach dem Start liefern Anfragen, Besichtigungen und konkrete Rückmeldungen weitere Informationen. Änderungen am Preis sollten begründet erfolgen. Ein einzelner Kommentar oder eine einzelne Onlineanzeige ist dafür noch keine belastbare Entscheidungsgrundlage.

Verkaufserlös mit einer eigenen Preisannahme berechnen

Dann können Sie ergänzend prüfen, was nach Ablösebetrag und eingeplanten Verkaufskosten übrig bleiben würde. Unser Rechner verarbeitet Ihre selbst gewählten Zahlen. Er bewertet weder Ihre Immobilie noch ermittelt er einen Verkaufspreis.

Für die Wertfrage ist die Marktpreiseinschätzung der passende Einstieg. Für die Planungsfrage „Was könnte nach dem Verkauf übrig bleiben?“ hilft der Erlösrechner als vereinfachtes Szenario.

WELCHE EINORDNUNG BRAUCHEN SIE?

Fragen zur persönlichen Marktpreiseinschätzung

Hier finden Sie Antworten zu Ablauf, Datengrundlage und Kosten unserer Marktpreiseinschätzung. Ein förmliches Gutachten für einen besonderen Zweck ist davon zu unterscheiden.

Ja. Die persönliche Marktpreiseinschätzung für einen möglichen Immobilienverkauf ist bei Hunte Makler kostenlos und unverbindlich. Sie müssen anschließend weder verkaufen noch einen Maklerauftrag erteilen. Ein förmliches Gutachten oder ein Wertnachweis für andere Zwecke ist nicht Bestandteil dieses Angebots.

Ein automatisierter Richtwert kann Unterschiede bei Zustand, Nutzung, Rechten und Unterlagen übersehen. Wir bieten hier deshalb keinen scheinbar verbindlichen Sofortpreis an.

Wir besprechen Verkaufspläne für vermietete Wohnungen und Mehrfamilienhäuser. Dafür benötigen wir zusätzlich Angaben zur Vermietung und zu den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.

Nein. Die konkrete Immobilie und das konkrete Grundstück können erheblich von einer pauschalen Ableitung abweichen.

Nein. Unsere persönliche Marktpreiseinschätzung für einen möglichen Verkauf ist kostenlos und unverbindlich. Sie entscheiden anschließend selbst, ob Sie verkaufen und Hunte Makler beauftragen möchten.

Nennen Sie die Angaben, die Ihnen vorliegen, und kennzeichnen Sie Unsicherheiten. Geschätzte Flächen oder ältere Angaben werden nicht ungeprüft als gesicherte Daten behandelt.

Nach erfolgreicher Übermittlung sehen Sie eine Bestätigung. Huntemakler prüft Ihre Angaben und meldet sich persönlich über die angegebene Kontaktmöglichkeit. Gemeinsam klären wir fehlende Objektinformationen und den nächsten Schritt zur kostenlosen Marktpreiseinschätzung für einen möglichen Verkauf. Ein Verkaufsauftrag entsteht dadurch nicht.

Prüfen Sie zunächst, ob dieselbe Immobilie, derselbe Zeitpunkt und dieselben Flächen- und Nutzungsangaben zugrunde liegen. Auch Datenauswahl und offene Annahmen können abweichen. Vergleichen Sie deshalb die Begründung und nicht nur den Endbetrag.

Für den Einstieg reichen Objektart und Ort beziehungsweise Postleitzahl. Die genaue Adresse und weitere Objektinformationen klären wir anschließend mit Ihnen, soweit sie für die Einschätzung benötigt werden.

Für die Vorbereitung eines Verkaufs bieten wir eine persönliche Marktpreiseinschätzung an. Wenn Gericht, Finanzamt oder Bank ein Gutachten verlangen, klären Sie zuerst mit der anfordernden Stelle, welcher Nachweis und welche Qualifikation erforderlich sind. Ein geeigneter Immobiliengutachter oder Immobiliensachverständiger wird für diesen Zweck gesondert beauftragt. Eine entsprechende Gutachterleistung ist nicht Bestandteil der hier angebotenen Marktpreiseinschätzung.

Für geeignete, verfügbare Wohnungen und Häuser in Oldenburg bieten wir die langfristige Anmietung durch Hunte Makler an. Wir werden selbst Mieter und betreiben die Immobilie als Ferienunterkunft. Eine mögliche Miete wird für das konkrete Objekt besprochen; aus einer Marktpreiseinschätzung für den Verkauf ergibt sich kein Mietangebot.

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Von der Bewertung zum nächsten Schritt

Wie aus Ihrer Preiseinschätzung ein abgestimmter Verkaufsplan wird.

Lage und amtliche Marktinformationen für Oldenburg einordnen.

Die örtlichen Datenquellen und die Vorbereitung für Bremen.

Welche Informationen zur Eigentümergemeinschaft bei einer Wohnung helfen.

Leistungsumfang und Vergütung vor der Beauftragung besprechen.

Mit Ihrer eigenen Preisannahme, Restschuld und geplanten Kosten rechnen.

EIN GUTES GESPRÄCH IST DER ANFANG.

Eine Marktpreiseinschätzung anfragen

Beginnen Sie mit Objektart und Ort. Wir melden uns persönlich und besprechen die fehlenden Angaben für Ihre kostenlose Marktpreiseinschätzung.